Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Kieweg und Freiermuth Werbeagentur GmbH

1. Gültigkeit

1.1. Für den Geschäftsverkehr der Kieweg und Freiermuth Werbeagentur GmbH, Inselgasse 6a, 78462 Konstanz (im Folgenden „KuF GmbH“), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Der Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt.

1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der KuF GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) bekannt gegeben. Änderungen können jederzeit erfolgen und erlangen vier Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern der Kunde nicht der Gültigkeit der geänderten AGB innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht (konkludentes Einverständnis).

2. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsschluss

2.1. Angebote von der KuF GmbH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Grundlage für die Erstellung des Angebots bzw. Kostenvoranschlages bilden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxis-gerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten/Arbeitszeiten und auf seine Kosten bereitstellt.

2.2. Der Kunde hat das Angebot auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit einem Zustimmungsvermerk zu versehen. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung/ Auftragserteilung der KuF GmbH zustande und zwar wahlweise entweder durch Absendung eines formlosen Bestätigungsschreibens oder einer Auftragsbestätigung von der KuF GmbH per E-Mail, Telefax oder Post.

2.3. Das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag wird von der KuF GmbH nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Bestellung/Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird die KuF GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren. Handelt es sich dabei um unvermeidliche Kostenerhöhung von bis zu 15 %, ist eine gesonderte Mitteilung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftrags-änderungen oder Zusatzaufträge zu an-gemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

3.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Stundennettopreise in Euro „ab Werk“ exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive aller mit dem Versand oder der Installation entstehenden Kosten und Spesen.

3.2. Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden werden von der KuF GmbH zu den am Tag der Leistungserbringung geltenden Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet und während der üblichen Geschäftszeiten/ Arbeitszeiten erbracht.

3.3. Sofern nicht anders vereinbart, werden mit der Durchführung des Auftrages bzw. Erbringung der Dienstleistung anfallende Reisekosten/Spesen und Auslagen dem Kunden neben dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Für Fahrten mit dem PKW fallen 0,50 € pro gefahrenen km, bei Bahnfahrten und für Auslagen, Gebühren und Spesen (z.B. für Bildrechte, Lizenzgebühren, u.ä) fallen Kosten in tatsächlich entstandener Höhe an.

3.4. Für mitgelieferte Softwarekomponenten Dritter gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.

3.5. Die KuF GmbH ist berechtigt, je nach Projektfortschritt eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen.

3.6. Sollte ein Auftrag aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, nicht bearbeitet werden können, ist die KuF GmbH ebenfalls berechtigt Teilrechnungen zu stellen.

3.7. Bei Teillieferungen sind Teil-rechnungen stets zulässig.

3.8. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, kann die KuF GmbH, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten, 5% der Vergütung verlangen, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt, soweit nicht die KuF GmbH einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Betrag nachweisen.

3.9. Zahlungen sind abzugs- und spesenfrei 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E- Mail ohne digitale Signatur. Auf Verlangen des Kunden werden Rechnungen postalisch versandt.

3.10. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche der KuF GmbH durch diesen Zahlungsverzug entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassogebühren zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die KuF GmbH vor.

3.11. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Verzug ein, wenn auch nur eine Teilzahlung nicht fristgerecht oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges wird der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug steht der KuF GmbH das Recht zu, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren (Computerprogramme etc.) zurückzubehalten und die laufenden Arbeiten vorläufig einzustellen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten beglichen ist. Das Recht der KuF GmbH bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.

4. Lieferung und Abnahme

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von der KuF GmbH zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

4.2. Die Lieferungen und Leistungen von der KuF GmbH sind stets teilbar (Projektmeilensteine).

4.3. Sofern Installationsleistungen von individuell erstellten Computerprogrammen bzw. Programmadaptierungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme vom Kunden mittels Abnahmeprotokoll bestätigt wird; wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Kunden oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde (dies gilt auch für Onlinelösungen); oder spätestens 2 Wochen nach der erfolgten Installation.

4.4. Stellt der Kunde nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung gemäß Ziffer 9 durch die KuF GmbH beheben zu lassen. Die KuF GmbH bemüht sich um schnellstmögliche Mängelbehebung, wobei eine definierte Behebungszeit nicht garantiert wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Leistungen oder Lieferungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

4.5. Höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der KuF GmbH liegen, entbinden die KuF GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

4.6. Die KuF GmbH behält sich das Recht an den dem Kunden gelieferten Computerprogrammen, Waren und allen sonstigen hierzu zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Einräumung der nicht exklusiven Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises vor.

5. Erfüllungsort, Gefahrtragung

5.1. Ist der Kunde ein Unternehmer, wird als Erfüllungsort für die Pflichten der Parteien der Sitz der KuF GmbH vereinbart.

5.2. Die Kosten und das Risiko der Lieferung trägt der Kunde. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der KuF GmbH Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. Der Kunde trägt ferner die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Echtdaten und ihn trifft die Pflicht zur Sicherung von Echtdaten, wenn mit diesen zu Testzwecken auf der zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet wird.

6. Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt

6.1. Die KuF GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

6.2. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen des Kunden entstehen, sind von der KuF GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Liefer- oder Leistungsverzug von der KuF GmbH führen. Dadurch verursachte Mehrkosten trägt der Kunde.

6.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dem Verzug vorliegt.

6.4. Sollte sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellen, dass die Erbringung der Leistung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, wird die KuF GmbH dies dem Kunden sofort anzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend ab bzw. schafft dieser nicht die Voraussetzungen, dass die Ausführung bzw. Erbringung der Leistung möglich wird, kann die KuF GmbH die Ausführung ablehnen und vom Auftrag zurückzutreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Säumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist die KuF GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche der KuF GmbH entstandenen Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.

7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

7.1. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist dieser nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zu verweigern oder zurückzuhalten.

7.2. Soweit es sich nicht um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderungen handelt, ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche der KuF GmbH ausgeschlossen.

8. Nutzungsrechte

8.1. Alle Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (Computerprogramme, Softwarelösungen, Dokumentationen, Konzepte etc.) stehen der KuF GmbH bzw. deren Lizenzgebern zu. Die KuF GmbH räumt dem Kunden ein nicht exklusives, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen und Computerprogramme nach den dort festgelegten Spezifikationen sowie nach Maßgabe des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

8.2. Nutzen in Bezug auf Computerprogramme ist jedes dauerhafte oder vorübergehende vollständige oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme und Daten zum Zwecke ihrer Ausführung. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Computerprogramme, ferner die Herstellung von Sicherungskopien des überlassenen Computerprogramms und den darin enthaltenen Daten, sofern dies für die künftige Benutzung des Programms, der Daten oder des Gesamtsystems erforderlich ist. Grundsätzlich darf nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden, welche in eindeutiger Art und Weise als solche zu kennzeichnen ist.

8.3. Die KuF GmbH ist zur Archivierung des Vertragsgegenstandes nach Abnahme berechtigt, jedoch weder zur Archivierung nach Abnahme noch zur Herausgabe archivierter Vertragsgegenstände verpflichtet.

8.4. Es ist dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, die urheberrechtlich geschützten Leistungen von der KuF GmbH durch alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten nach dem Urheberechtsgesetz ohne Zustimmung von der KuF GmbH zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und wieder-zugeben, zu bearbeiten oder umzugestalten oder auf Tochterunternehmen oder Auslandsniederlassungen zu adaptieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gewährten nicht exklusiven Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

8.5. Für die Gewährung von Nutzungsrechten für andere als vertraglich vereinbarte Zwecke oder Folgezwecke des Kunden, behält sich die KuF GmbH vor, dem Kunden eine zusätzliche Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen.
8.6. Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen Computerprogramme mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Weitergehende Änderungen der Programme sowie Fehlerkorrekturen sind nur in dem Umfang zulässig, als diese zur bestimmungsmäßigen Benutzung notwendig sind. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes (Quellcodes) in eine andere Darstellungsform ist untersagt. Ausgenommen hiervon ist eine teilweise Übersetzung zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit einem überlassenen Computerprogramm oder mit anderen Computerprogramm unter den in § 69e UrhG festgelegten Beschränkungen.

8.7. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung von Computerprogrammen oder Konzepten werden von diesem keine Rechte, insbesondere keine Miturheberrechte erworben.

8.8. Die KuF GmbH darf für eigene Zwecke und unter Beachtung der gesetzlichen sowie vertraglichen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften, erbrachte Leistungen zu eigenen Werbezwecken und PR-Aktivitäten verwenden.

8.9. Verstöße gegen die obigen Bestimmungen haben Schadenersatz zur Folge.

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme gemäß Ziffer 4 dieser AGB.

9.2. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.

9.3. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ausreichend spezifiziert und schriftlich zu rügen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der KuF GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Die KuF GmbH ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) selbst zu bestimmen.

9.4. Sofern die KuF GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienstleistungen erbringt (z.B. Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen) werden diese gemäß den gültigen Dienstleistungssätzen nach Zeit-aufwand verrechnet. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, die durch Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstigen Eingriffe, die vom Kunden oder von dritter Seite vorgenommen worden sind, verursacht wurden.

9.5. Ferner übernimmt die KuF GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

9.6. Für Computerprogramme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die KuF GmbH.

9.7. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Computerprogramme ist, bezieht sich die Gewährleistung jeweils auf die beauftragte Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

10. HAFTUNG, SCHADENERSATZ

10.1. Die KuF GmbH schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen der KuF GmbH. Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.2. Sobald der Kunde Entwürfe, Musterseiten, Layouts oder Texte freigegeben hat, entfällt hierfür jede Haftung der KuF GmbH.

10.3. Für die Eintragung und Schutzfähigkeit von Entwürfen haftet die KuF GmbH nur, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Die KuF GmbH haftet für die rechtliche Unzulässigkeit von Werbemaßnahmen nur, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbemaßnahme auf eigene Kosten rechtlich überprüfen zu lassen.

10.4. Die KuF GmbH haftet nicht für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften jedweder Art durch den Kunden.

10.5. Die KuF GmbH haftet nicht für den Inhalt der vom Kunden übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten der Kunden, die durch Dienste der KuF GmbH öffentlich zugänglich sind.

10.6. Jegliche rechtliche Beratung des Kunden, insbesondere die rechtliche Überprüfung des Impressums des Kunden und möglicher gesetzlicher Vor-gaben an den Handel des Kunden selbst, sowie die Überprüfung der Einhaltung sämtlicher Verbraucherschutzvorschriften durch den Kunden ist der KuF GmbH nicht gestattet und damit ausdrücklich nicht Leistungsgegenstand. Die Haftung der KuF GmbH für deren Einhaltung durch den Kunden wird ausgeschlossen.
nd. Die Haftung der KuF GmbH für deren Einhaltung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

11. Beauftragung Dritter

Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.

12. Datenschutz, Geheimhaltung, Urheberrecht

12.1. Die KuF GmbH verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

12.2. Die KuF GmbH und der Kunde verpflichten sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihnen zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund der Geschäftsbeziehung oder des Kontakts bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung Dritten in keiner, wie auch immer gearteten Weise, zugänglich zu machen. Weiter verpflichten sich die KuF GmbH und der Kunde, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

12.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich die der KuF GmbH zur Verfügung gestellten Materialien, Unterlagen, Bilder, Texte, Tonwerke, etc. in seinem Eigentum befinden bzw. ihm vom Berechtigten eine Lizenz zur entsprechenden Nutzung oder sonstige Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucher

13.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf).

13.2. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Sitz der KuF GmbH als Gerichtsstand vereinbart.

13.3. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB), gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als Verbraucherschutzvorschriften nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

14. Sonstiges

14.1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung rückwirkend eine solche, die gesetzlich zulässig und wirksam ist und dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht weitestgehend gerecht wird.

14.2. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen der KuF GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.